Wenn etwas passiert
Wenn Sie während oder direkt nach dem Ereignis am Ort sind, müssen Sie die Gefahrenzone so schnell wie möglich verlassen. Wenn das nicht auf eine sichere Weise möglich ist, müssen Sie versuchen, einen sicheren Platz zu finden, wo Sie sich verstecken können und wo Sie nicht riskieren, entdeckt oder verletzt zu werden.
Schalten Sie den Ton und die Vibration Ihres Mobiltelefons aus. Bleiben Sie dort, bis Sie sich auf eine sichere Weise entfernen können. Helfen Sie anderen nur dann, wenn das ohne Gefahr für Sie selbst geschehen kann. Gehen Sie nicht näher an den Tatort heran, um zu filmen oder zu fotografieren.
Alarmieren Sie
Rufen Sie den Notruf 112 an, wenn Sie oder eine andere Person Hilfe benötigt. Um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden, dürfen Sie das Mobiltelefon nur dann benutzen, wenn es unbedingt notwendig ist. Rufen Sie nur an, wenn Sie das tun können, ohne dass Sie sich einem Risiko aussetzen. Wenn die Polizei, Sanitäter oder anderes Rettungspersonal bereits vor Ort ist und niemand in Ihrer Nähe akute Hilfe benötigt, müssen Sie nicht alarmieren. Beim Kontakt mit der Notrufzentrale geben Sie möglichst Ihre Position an und berichten, was Sie über das Ereignis oder den Täter wissen. Jede Information über die Situation ist wertvoll für das Einsatzpersonal. Wenn Sie über die 112-App anrufen, wird Ihre Position automatisch an SOS Alarm geschickt.
Kontaktieren Sie Angehörige
Wenn Sie vor Ort oder in der Nähe des Ereignisses waren, sollten Sie Ihre Angehörigen und Ihren Arbeitgeber informieren, dass Sie in Sicherheit sind.
Kontaktieren Sie die Polizei
Melden Sie das Ereignis so schnell wie möglich bei der Polizei an. Wenn es sich um eine andauernde Situation dreht, rufen Sie 112 an, aber bei weniger akuten Fällen rufen Sie bitte 114 14 an. Sie müssen nicht selbst entscheiden, ob das, was Sie erlebt haben, eine strafbare Handlung ist, das ist Sache der Polizei. Eine polizeiliche Anzeige ist oft notwendig, damit Sie Ihre Rechte wahrnehmen und Schutz erhalten können. Es ist wichtig, sich an die Polizei zu wenden, auch wenn Sie selbst nicht geschädigt wurden, aber z. B. Zeuge einer Straftat geworden sind.
Die Polizei ist für die Registrierung von Katastrophen in Schweden zuständig. Wenn Sie Informationen über einen Angehörigen oder eine nahestehende Person, der/die sich möglicherweise am Ort des Geschehens aufgehalten hat, wünschen oder weiterleiten wollen, rufen Sie die Nummer 114 14 an.
Die Polizei verfügt über spezielle Mitarbeiter, die für die Belange der Opfer und des Personenschutzes zuständig sind. Sie können eine nahestehende Person bitten, Sie zu begleiten und Ihnen bei der Erstattung der Anzeige zu helfen.
Information über Ihre Rechte
Wenn Sie Anzeige erstatten, erhalten Sie Information über Ihre Rechte, zum Beispiel:
- die Möglichkeiten zum Erhalt eines Nebenklägerbeistandes, einer Unterstützungsperson, eines Kontaktverbots, eines Dolmetschers sowie eventueller Übersetzungen
- die Möglichkeiten, Schadensersatz und Opferentschädigung zu erhalten
- wo Sie Unterstützung und Hilfe bekommen können
- wen Sie kontaktieren können, um betreffs Ihrer Sache Information zu erhalten
- wie Ihre Anzeige bearbeitet wird
die Möglichkeiten, eine Entschädigung zu erhalten, um an polizeilichen Vernehmungen und der Gerichtsverhandlung teilzunehmen.
Anzeige in einer Sprache zu erstatten
Wenn Sie eine Strafanzeige erstatten möchten und nicht die Sprache verstehen, muss Ihnen angeboten werden, die Anzeige in einer Sprache zu erstatten, die Sie verstehen. Sie können auf Wunsch auch eine kostenlose Übersetzung der schriftlichen Bestätigung Ihrer Strafanzeige in diese Sprache bekommen.
Kontaktperson während des Gerichtsverfahrens
Die Polizeibehörde hat einen Family Liaison Officer (FLO). Das ist eine Ermittlerin/ein Ermittler mit einer besonderen Ausbildung. Diese Person arbeitet als Verbindungsglied zwischen der Polizei und den Angehörigen von Opfern, die aufgrund einer Straftat verstorben sind. Die Ermittlerin/der Ermittler ist die Kontaktperson der Angehörigen während der gesamten Dauer des Gerichtsverfahrens.
Vertrauensperson und Nebenklägerbeistand
Sie haben das Recht, zur polizeilichen Zeugenvernehmung eine Vertrauensperson mitzubringen. Das kann dazu beitragen, dass Sie sich sicherer fühlen. Sie können eine Person wählen, die Sie kennen. Sie können sich auch an das Sozialamt oder eine Opferhilfeeinrichtung wenden.
Bei schweren Straftaten können Sie einen Nebenklägerbeistand bekommen. Das ist ein Jurist/eine Juristin mit der Aufgabe, während des Prozesses Ihre Interessen zu wahren. Der Nebenklägerbeistand soll Sie unterstützen und Ihnen helfen, z.B. indem er/sie erklärt, wie ein Prozess abläuft, was während der Ermittlung passiert und was man von Ihnen als Nebenkläger erwartet. Der Nebenklägerbeistand soll Ihnen auch in der Frage des Schadensersatzes helfen. Sie können der Polizei mitteilen, ob Sie einen speziellen Rechtsanwalt oder Juristen als Nebenklägerbeistand wünschen.
Ärztliche Versorgung
Wenn Sie verletzt sind, sollten Sie einen Arzt aufsuchen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um körperliche oder psychische Verletzungen dreht. Es ist ratsam, eine Dokumentation über die Verletzungen zu erhalten, da das notwendig ist, um zu beurteilen, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben.
Es ist wichtig, in der akuten Phase Unterstützung zu erhalten, aber das kann auch zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Unfall notwendig sein. Zögern Sie nicht, Hilfe zu suchen, auch wenn der Vorfall schon eine Weile zurückliegt. Die Folgen eines schweren Vorfalls können schlimmer werden, wenn man nicht die eventuellen psychologischen Bedürfnisse berücksichtigt.
Benachrichtigen Sie frühzeitig Ihre Versicherung
Melden Sie so schnell wie möglich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, dass Sie von einem Vorfall betroffen waren, der ein Terroranschlag gewesen sein kann. Indem Sie die Anmeldung so früh wie möglich vornehmen, können Sie von der Versicherung professionelle Unterstützung und notwendige Hilfe bei der Bewältigung des Vorfalls erhalten. Es ist wichtig, dass Sie den Vorfall anmelden, weil Ihre Behandlungskosten möglicherweise von der Versicherung übernommen werden.
Wenn der Vorfall während der Arbeitszeit oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit stattgefunden hat, kann der Schaden auch bei der Versicherung Ihres Arbeitgebers oder der tariflichen Arbeitsunfallversicherung (TFA) angemeldet werden. Wenn der Vorfall außerhalb der Arbeitszeit eingetroffen ist, haben Sie eventuell einen Entschädigungsanspruch durch eine Hausratsversicherung, die in Ihrem Namen oder im Namen einer Person, mit der Sie zusammenwohnen, abgeschlossen wurde. Wenn es schwer für Sie ist, den Unfall selbst anzumelden, können Sie eine Person Ihres Vertrauens bitten, Ihnen behilflich zu sein.
Checkliste
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Erstatten Sie Anzeige.
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Dokumentieren Sie Ihre Schäden.
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Heben Sie Beweise und die Quittungen über Ihre Auslagen auf.
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Melden Sie Ihre Schäden der Versicherung.
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Berichten Sie der Polizei, dass Sie folgendes haben möchten:
- Schadensersatz
- einen Nebenklägerbeistand.
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Warten Sie die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens ab.